Aktuelle Meldungen
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19. Juni 2024
Interview mit Marc Sutter und Philippe Deprez
"Transformation in eine reine Rentnerkasse" Schweizer Personalvorsorge 06·24
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11. Juni 2024
BVG-Reform
Hier finden Sie Informationen zur BVG-Revision
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22. Nov. 2023
Modernisierung der Aufsicht in der 1. Säule und Optimierung in der 2. Säule: Inkrafttreten per 1. Januar 2024
In der 2. Säule gibt es Änderungen betreffend die Aufgaben der Expertin oder des Experten für berufliche Vorsorge (Art. 52e) und neue Bestimmungen bei Übernahme von Rentnerbeständen (Art. 53ebis N-BVG): Die Verordnung regelt die Definition der Rentnerbestände sowie die Definition von ausreichender Finanzierung. Damit verfügt die Expertin oder der Experte für berufliche Vorsorge über die notwendigen Angaben, um die Übernahme von Rentnerbeständen zu prüfen. Weiter wird der Datenaustausch zwischen der 1. und der 2. Säule erleichtert. Die Verordnungsänderungen enthalten die nötigen Präzisierungen zur Umsetzung der neuen Gesetzesbestimmungen. Nachfolgend die Verordnungsänderungen mit den Erläuterungen.
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