14. Okt. 2020
Versicherte, die nach dem 31. Juli 2020 sowie nach Vollendung des 58. Altersjahres aus der obligatorischen Versicherung ausscheiden, weil das Arbeitsverhältnis vom Arbeitgeber aufgelöst wurde, können ab dem 1. Januar 2021 die Weiterführung ihrer Versicherung nach Artikel 47a beantragen.
Weiterlesen20. Nov. 2019
Die am 20.11.2019 veröffentichte Botschaft zur Änderung des AHVG unter dem Titel "Modernisierung der Aufsicht in der 1. Säule und Optimierung in der 2. Säule" beinhaltet wesentliche Änderungen im BVG.
Weiterlesen15. März 2018
In der Ausgabe 03/2018 der SPV ist unser Artikel erschienen
Weiterlesen15. März 2018
Voire l'aritcle dans 03/2018 Prévoyance Professionnelle Suisse
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