Herzlich Willkommen

Wir beraten Pensionskassen und üben die gesetzlich vorgeschriebene Kontrolltätigkeit (gemäss Art. 53 Abs. 2 BVG) aus. Wir zeichnen uns besonders durch unsere Kundennähe aus.

   

Letzte Updates 
   

14.12.2011

20.01.2012

In der NZZ ist ein Artikel von Olivier Deprez und Jorge Serra erschienen: "Eine mehrheitsfähige und korrekt finanzierte Rentenreform". Auch auf französisch in der Zeitung "Le Temps".
26.01.2012

Die BSV-Mitteilungen Nr. 125 :                                                                      

14.12.2011

Die BSV-Mitteilungen Nr. 125 :                                                                      

Oktober 2011

Technische Grundlagen VZ 2010 sind erschienen 

 

 

 

Seit 1950 veröffentlichte die Pensionskasse Stadt Zürich (PKZH) im Abstand von zehn Jahren technische Grundlagen VZ für Pensionsversicherungen. Diese enthalten auf der Basis von kasseneigenen Beobachtungen verschiedene Sterblichkeits-, Invaliditäts- und Hinterlassenenstatistiken. Die VZ 2010 sind jetzt erschienen. Es haben insgesamt 21 öffentlich-rechtliche Pensionskassen statistische Daten geliefert.

Verfasser: 		Dipl. math. ETH Christoph Furrer, DEPREZ Experten
Herausgeber: 	Dr. sc. math. Ernst Welti, Direktor, Pensionskasse Stadt Zürich (PKZH)

Näheres finden Sie unter www.pkzh.ch

15.09.2011

Die BSV-Mitteilungen Nr. 124 :                                                                      

19.07.2011

Die BSV-Mitteilungen Nr. 123 :                                                                      

14.06.2011

Die Verordnungstexte zur Strukturreform                                                                 

1.06.2011

Die BSV-Mitteilungen Nr. 122 : 

                                                                      

 

24.02.2011

Hier sind die vom Parlament verabschiedeten Gesetzesbestimmungen über die Finanzierung von Vorsorgeeinrichtungen öffentlich-rechtlicher Körperschaften (Änderung vom 17. Dezember 2010). Ablauf der Referendumsfrist ist der 7. April 2011.                    

5.01.2011

Die BSV-Mitteilungen Nr. 121 : 

                                                                      

24.11.2010 Strukturreform in der beruflichen Vorsorge: Verordnungen in der Vernehmlassung. Link zur Seite des BSV (die Texte sind auf der Seite des BSV ganz Rechts als pdf)  
15.11.2010
Journée de formation continue / Weiterbildungsveranstaltung KPE / CAC vom
4. November 2010 in Zürich und vom 12. November 2010 in Lausanne.
Die Lösungen / Les solutions                                                            
18.10.2010

Die BSV-Mitteilungen Nr. 120 : 

                                                                      

 

24.09.2010

Neue Verordnungsbestimmungen (Grenzbeträge, aber vor allem Kürzung bei Überversicherung und Transfer von Vorsorgegeldern aus dem Ausland) durch den Bundesrat verabschiedet

06.07.2010

Die BSV-Mitteilungen Nr. 119 : 

                                                                      

 

02.06.2010

Die BSV-Mitteilungen Nr. 118 : 

                                                                      

 

Strukturreform verabschiedet

Die Strukturreform ist am 19. März 2010 von den Eidg. Räten verabschiedet worden.  Hier ist der Schlussabstimmungstext

Massnahmen
zur Erleichterung
der Arbeits-
marktbeteiligung älterer Arbeitnehmender

Die Referendumsfrist läuft für die Massnahmen zur Erleichterung der Arbeitsmarktbeteiligung älterer Arbeitnehmender (2. Teil der Strukturreform).  Hier ist der Gesetzestext

31.03.2010

Die BSV-Mitteilungen Nr. 117 : 

                                                                      

 

Endlich!

 

Unter der Rubrik "Berechnen" kann man Umwandlungssätze nach VZ 2005 (VZ stammt von "Versicherungskasse der Stadt Zürich") rechnen

(mit Perioden- oder Generationentafel) und auch die künftige Lebenserwartungen

aufgrund der Generationentafel. 

Näheres zu den VZ-Grundlagen finden Sie auf der Homepage der Pensionskasse Stadt Zürich unter www.pkzh.ch

Immer aktuell

Technische Grundlagen VZ 2005 sind erschienen 

 

 

Seit 1950 veröffentlichte die Pensionskasse Stadt Zürich (PKZH) im Abstand von zehn Jahren technische Grundlagen VZ für Pensionsversicherungen. Diese enthalten auf der Basis von kasseneigenen Beobachtungen verschiedene Sterblichkeits-, Invaliditäts- und Hinterlassenenstatistiken. In den VZ 1990 und VZ 2000 wurde auch Datenmaterial der Personalvorsorge des Kantons Zürich (BVK) mitberücksichtigt. Die VZ 2005 sind jetzt erschienen. Die Publikationsfrequenz konnte verkürzt werden, da seit 2001 15 weitere öffentlich-rechtliche Pensionskassen statistische Daten liefern. 

Verfasser: 		Dipl. math. ETH Christoph Furrer, Expertenbüro Dr. Olivier Deprez
Herausgeber: 	Dr. sc. math. Ernst Welti, Direktor, Pensionskasse Stadt Zürich (PKZH)

Näheres finden Sie unter www.pkzh.ch

28.01.2010

Die BSV-Mitteilungen Nr. 116 : 

                                                                      

 

24.11.2009

Die BSV-Mitteilungen Nr. 115 : 

                                                                      

 

14.10.2009

Der Bundesrat hat entschieden: Der BVG-Mindestzinssatz bleibt auch im Jahre 2010 auf 2%.

07.10.2009

Gesetzesänderung auf den 1.1.2010 (Quelle BSV): 

 

Freizügigkeitsleistung auch für ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer: 

 

Ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können nicht länger zum frühzeitigen Bezug der BVG-Altersrente gezwungen werden. Versicherte, die die Vorsorgeeinrichtung zwischen dem frühestmöglichen Vorbezugsalter und dem ordentlichen reglementarischen Rentenalter verlassen, können die Auszahlung der Freizügigkeitsleistung verlangen, wenn sie weiterhin erwerbstätig sein wollen. Der Bundesrat setzt die entsprechende Gesetzesänderung auf 1. Januar 2010 in Kraft.
Im Juni 2009 hat die Bundesversammlung einer Parlamentarischen Initiative von Nationalrätin Susanne Leutenegger Oberholzer Folge geleistet und eine Änderung des Freizügigkeitsgesetzes (FZG) beschlossen: Versicherte, die die Vorsorgeeinrichtung zwischen dem frühestmöglichen Vorbezugsalter und dem ordentlichen reglementarischen Rentenalter verlassen, können nach dem neuen Art. 2 Abs. 1bis FZG die Freizügigkeitsleistung beanspruchen, wenn sie ihre Erwerbstätigkeit weiterführen oder arbeitslos gemeldet sind. Nach bundesgerichtlicher Rechtsprechung durften die Vorsorgeeinrichtungen bisher in ihren Reglementen vorsehen, dass Versicherte die Altersrente in jedem Fall beziehen müssen, wenn ihr Arbeitsverhältnis in der Zeitspanne zwischen frühestmöglichem Vorbezugsalter und ordentlichem reglementarischen Rentenalter endet. Ein Anspruch auf die Freizügigkeitsleistung stand den Versicherten selbst dann nicht zu, wenn sie weiterhin erwerbstätig waren. Der frühzeitige Rentenbezug ist oft mit Nachteilen wie der lebenslänglichen Kürzung der Rente verbunden. Die Gesetzesänderung, die auf den 1. Januar 2010 in Kraft tritt, baut somit für ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein Hindernis im Bereich der sozialen Sicherheit ab und fördert deren längere Arbeitsmarktbeteiligung.

 

 

05.10.2009

Die BSV-Mitteilungen Nr. 114 : 

 

 

 

02.07.2009

Die BSV-Mitteilungen Nr. 113 : 

 

 

 

28.05.2009

Die BSV-Mitteilungen Nr. 112 : 

 

 

 

06.04.2009

Die BSV-Mitteilungen Nr. 111 : 

 

 

 

15.01.2009

Die BSV-Mitteilungen Nr. 110 : 

 

 

17.12.2008

Die BSV-Mitteilungen Nr. 109 : 

 

 

                                      

 

Sonderausgabe: Anlagebestimmungen in der beruflichen Vorsorge

 

 

03.09.2008

Die BSV-Mitteilungen Nr. 108 : 

 

 

                                      

 

 

 

22.10.2008

Der BVG-Mindestzins beträgt im Jahre 2009 2%

26.09.2008

Berufliche Vorsorge: Grenzbeträge ab dem 1. Januar 2009

Grenzbeträge für die obligatorische berufliche Vorsorge

  •  Mindestjahreslohn 20'520 Franken

  •  minimaler koordinierter Lohn 3'420 Franken

  •  Koordinationsabzug 23'940 Franken

  •  obere Limite des Jahreslohns 82'080 Franken

19.09.2008

Die neuen Anlagevorschriften:

13.08.2008

Die BSV-Mitteilungen Nr. 107 : 

 

 

 

25.06.2008 Berufliche Vorsorge: Verbesserung für atypische Arbeitnehmende
Der Bundesrat verbessert im Bereich der beruflichen Vorsorge die Situation von Arbeitnehmenden, die häufig die Stelle wechseln. Zu diesem Zweck hat er eine Verordnungsänderung beschlossen. Demnach werden Arbeitnehmende, die mehrere Arbeitseinsätze für denselben Arbeitgeber leisten, dem BVG unterstellt, wenn die Gesamtdauer der Einsätze 3 Monate übersteigt. Diese Massnahme tritt auf den 1. Januar 2009 in Kraft.
Am 2. April 2008 wurde der Bericht des BSV über die berufliche Vorsorge von atypischen Arbeitnehmenden veröffentlicht. In der Folge hat der Bundesrat nun beschlossen, dass Personen, die mehrere Arbeitseinsätze für denselben Arbeitgeber leisten, in der 2. Säule versichert werden, sofern die Unterbrechungen zwischen den einzelnen Einsätzen für denselben Arbeitgeber höchstens 3 Monate dauern.

Heute werden aufeinanderfolgende Arbeitseinsätze für denselben Arbeitgeber nicht zusammengerechnet. Für eine Unterstellung muss jeder einzelne Einsatz ohne Unterbrechung länger als 3 Monate dauern. Eine Unterbrechung von wenigen Tagen reicht, um beim Abzählen der 3 Monate wieder bei Null anfangen zu müssen. Bisher kamen lediglich von Temporärfirmen beschäftigte Arbeitnehmende in den Genuss einer Regelung, nach der die verschiedenen Einsätze zusammengezählt werden.

Durch die Verordnungsänderung geniesst eine grössere Zahl von atypischen Arbeitnehmenden die Deckung durch die berufliche Vorsorge.

Die neue Verordnungsbestimmung 

 

 

 

21.05.2008

Die BSV-Mitteilungen Nr. 106 : 

 

 

24.04.2008 Die VZ 2005 gehen nach Hongkong....... Olivier Deprez hält am 28.4. einen Seminarvortrag an der Universität von Hongkong.
06.03.2008

Die BSV-Mitteilungen Nr. 104 : 

 

04.12.2007

Die BSV-Mitteilungen Nr. 103 über Kapitalgeschützte Produkte in der Säule 3a

Hinweise 

  • Keine Anpassung der Grenzbeträge in der beruflichen Vorsorge 

  • Anpassung der Hinterlassenen- und Invalidenrenten des BVG an die Preisentwicklung auf den 1. Januar 2008

  • Säule 3a: Vorsorge für Erwerbstätige auch nach Erreichen des Rentenalters 

  • Reduktion des BVG-Beitrags für Arbeitslose

  • Inkrafttreten der Revision des AHV-Gesetzes zur Einführung der neuen AHV-Versicher-tennummer auf den 1. Dezember 2007

  • Änderungen der AHV-Verordnung auf den 1. Januar 2008, die auch für die berufliche Vorsorge von Bedeutung sind 

  • Inkrafttreten der 5. Revision der Invalidenversicherung (IV) auf den 1. Januar 2008

  • Eidgenössischen Steuerverwaltung: Kreisschreiben Nr. 17 zur Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge

Stellungnahmen

  • Erhebung von Sollzinsen auf dem Vorbezug des Vorsorgeguthabens für den Erwerb von Wohneigentum 

  • Fragen zur Weiterversicherung Säule 3a 

Rechtsprechung 

  • Verrechnung von Invalidenrenten mit einer schon bar ausbezahlten Austrittsleistung

  • Anspruch auf BVG-Kinderrenten für vorzeitig pensionierten Versicherten 

  • Vorsorgerechtliche Qualifikation eines Mehrheitsinhabers und Geschäftsführers einer GmbH

  • Ehescheidung: keine Teilung bei Rechtsmissbrauch 

Anhang 

  • Wichtige Masszahlen im Bereich der beruflichen Vorsorge 

  • Tabelle zur Berechnung des grösstmöglichen 3a-Guthabens (nach Art. 60a Abs. 2 BVV 2 und Art. 7 Abs. 1 Bst. a BVV 3) nach Jahrgang

06.11.2007

Die BSV-Mitteilungen Nr. 102 über Kapitalgeschützte Produkte in der Säule 3a

11.10.2007

Anpassung der Hinterlassenen- und Invalidenrenten des BVG an die Preisentwicklung auf den 1. Januar 2008

Auf den 1. Januar 2008 werden jene obligatorischen Hinterlassenen- und Invalidenrenten der zweiten Säule erstmals an die Preisentwicklung angepasst, die seit drei Jahren ausgerichtet werden. Für diese Renten, die 2004 zum ersten Mal ausgerichtet wurden, beträgt der Anpassungssatz 3,0 %.

2.10.2007

Die BSV-Mitteilungen Nr. 101 über

Hinweise
592 In eigener Sache: neue Chefin in der beruflichen Vorsorge
593 Festlegung der Höhe des BVG-Mindestzinssatzes in der beruflichen Vorsorge: 

      Änderung der BVV 2
594 Strukturreform in der beruflichen Vorsorge: Botschaft zur Verstärkung der Aufsicht
595 Vernehmlassung zur Finanzierung öffentlich-rechtlicher Vorsorgeeinrichtungen
596 Sicherheitsfonds BVG; Beitragssätze für das Jahr 2008
597 Mitteilungen über die berufliche Vorsorge: Scheidung-Zusammenstellung Integrale

       Zusammenstellung der Nummern 1 bis 100
598 Inkrafttreten des Bundesgesetzes über die Zulassung und Beaufsichtigung der Revisorinnen

       und Revisoren (Revisionsaufsichtsgesetz, RAG) sowie der Verordnung über die Zulassung

       und Beaufsichtigung der Revisorinnen und Revisoren (Revisionsaufsichtsverordnung, RAV)

Stellungnahmen
599 Rückzahlung eines Vorbezugs
600 Leistungsbeschränkungen infolge Beitragsausständen

Rechtsprechung
601 Scheidung, Teilung der Austrittsleistung, Einkauf nach dem für die Teilung festgelegten

       Zeitpunkt
602 Scheidung, Austrittsleistung oder Altersleistung?
603 Vorsorgeausgleich auch bei Getrenntleben; Eintritt des Vorsorgefalles
604 Rückerstattung einer ausbezahlten Austrittsleistung infolge Fehlens der Zustimmung der

       Ehefrau
605 Unterbruch des zeitlichen Zusammenhangs: Multiple Sklerose. Ehemals selbständige Ärztin,

       die später während 14 Monaten im Angestelltenverhältnis bei einem regionalen ärztlichen

        Dienst der IV arbeitet
606 Reduktion einer in eine Altersrente umgewandelten BVG-Invalidenrente wegen

       Überentschädigung
607 Kurzfristige Herabsetzung des Umwandlungssatzes bei vorzeitiger Pensionierung

Anhang
Chronologische Tabelle der Mitteilungen

05.09.2007

Bundesrat hat heut entschieden:

BVG-Mindestzinssatz 2008: 2.75%

15.06.2007

Der Bundesrat hat die Botschaft zur Strukturreform verabschiedet

07.05.2007

Die BSV-Mitteilungen Nr. 98 über

  • Hinweise 

    • Neue Regelungen beim Wechsel der Vorsorgeeinrichtung

    • Mitteilungen über die berufliche Vorsorge: Zusammenstellungen 

  • Stellungnahmen

    • Grundsatz der durchgehenden Verzinsung der zu überweisenden Austrittsleistung im Scheidungsfall

    • Vorbezug für Wohneigentum, Scheidung und Einkauf (Art. 22c FZG, 79b Abs. 3 und 4 BVG)

  • Rechtsprechung

    • Keine Änderung der reglementarischen Invalidenrente, wenn sich der Invaliditätsgrad nicht verändert (in Bezug auf die 4. IV-Revision, in Kraft getreten am 1. Juli 2004)

    • Verjährung des Waisenrentenanspruchs und Vormundschaft

    • Ablösung einer Invalidenrente durch eine Altersrente, keine Garantie der wohlerworbenen Rechte bei Änderung der Rechtsprechung

    • Direkt einer Partei (und nicht ihrem Anwalt) zugestellter Entscheid, Treu und Glauben, Kompetenz des Versicherungsgerichtes betreffend vom Scheidungsrichter nicht berücksichtigte allfällige Vorsorgeguthaben

    • Reduktion der Hinterlassenenrente des geschiedenen Ehegatten, der im Rahmen der weitergehenden Vorsorge eine Altersrente bezieht

    • Rentenaufhebung im obligatorischen Bereich im Rahmen einer Revision

    • Kein Verjährungsbeginn des Rentenstammrechts während Dauer einer Überentschädigung

15.02.2007

Die BSV-Mitteilungen Nr. 97 über

  • Korrektur der Mitteilungen Nr. 91 Rz 527: Weitergabe der Information über einen Einkauf im Freizügigkeitsfall und nach Ausrichtung von Altersleistungen

  • Praxisfestlegung für Experten für berufliche Vorsorge bei Sammeleinrichtungen

  • Bestätigung des Experten für berufliche Vorsorge nach Art. 53 Abs. 2 BVG (Formular) Rechtsprechung

  • Verjährung der Rückerstattungsklage, Unterbrechungshandlungen und öffentlich-rechtliche Einrichtung

  • Scheidung und Verweigerung der Teilung der Austrittsleistungen

  • Verjährung der Rückerstattungsklage, Unterbrechungshandlungen und Ladung zu einem amtlichen Sühneversuch vor einen sachlich unzuständigen Richter

  • Änderung der reglementarischen Begünstigtenordnung

  • 575 Rechtsweg im Zusammenhang mit der Rüge eines allenfalls fehlerhaften, von der Aufsichtsbehörde rechtskräftig genehmigten Übernahmevertrages

18.12.2006 Die BSV-Mitteilungen Nr. 96 über
Personenfreizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und der 
EU / EFTA-Abkommen – Barauszahlung der Austrittsleistung
bei endgültigem Verlassen der Schweiz
13.09.2006 Der Bundesrat hat heute entschieden: Der BVG-Mindestzinssatz bleibt bei 2.5%.
28.04.2006 Technische Grundlagen VZ 2005: Christoph Furrer hat an der Generalversammlung der Kammer der Pensionskassenexperten vom 26.4.2006 ein Referat gehalten. Hier sind die Folien als PDF-Datei.
16.11.2005 Der Bundesrat hat dem Eidgenössischen Departement des Innern den Auftrag erteilt, bis Januar 2006 eine Vernehmlassungsvorlage zu erarbeiten, die eine raschere und stärkere Anpassung des Mindestumwandlungssatzes in der beruflichen Vorsorge vorsieht, als im Rahmen der 1. BVG-Revision festgelegt wurde. Die Senkung ist auf Grund der gesteigerten Lebenserwartung der Rentnerinnen und Rentner sowie der deutlich gesunkenen Renditeerwartungen auf den Finanzmärkten notwendig. Der Umwandlungssatz soll bis 1.1.2011 schrittweise auf 6,4% gesenkt werden. Die Vorlage wird auch einen rascheren Rhythmus zur Überprüfung des Satzes vorsehen. Der Bundesrat will den Umwandlungssatz wie folgt senken: